Eckernförde. Plötzlich kracht ein Laster in das kleine Auto eines Rentnerpaars. Aus dem nichts, mitten auf der Kreuzung. Wie durch ein Wunder wird niemand verletzt, doch das Auto muss in die Werkstatt. Und dann passiert, was in solchen Fällen oft passiert: Man lässt den Wagen abschleppen, nimmt sich ein kleines Mietauto und glaubt, die Versicherung trage die Kosten – bis ein Transient eintrudelt, in dem es heißt, der gemietete Wagen sei zu teuer gewesen. Einen Teil der Kosten möge man selbst tragen.
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So ging es auch einem Ehepaar aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde im Sommer 2022. Der Fall liegt jetzt beim Eckernförder Amtsgericht, und während man anfangs noch mutmaßt, welchen Luxusschlitten sich das betagte Pärchen da wohl ausgesucht haben könnte, wird schnell klar, dass es hier nicht um einen Lamborghini mit Flügeltüren geht – die Rentner hatten sich für die autogewordene Bescheidenheit entschieden: einen VW Up. Ein Auto, so klein, dass es nicht Kleinwagen heißt, sondern Kleinstwagen. Gemietet haben sie ihn direkt beim Autoverleih neben der Werkstatt in Kiel, um die Enkeltochter am nächsten Tag in die Schule nach Eckernförde bringen zu können.
Kleiner Wagen beim Vermieter ums Eck nach einem unverschuldeten Unfall – klingt erstmal unverdächtig. Wieso additionally will die gegnerische Versicherung nicht bezahlen? „Weil es im Web günstigere Angebote“ gegeben hätte, sagt deren Anwalt. Die Rentner hatten zwar bei ihrer eigenen Versicherung nachgefragt, wo sie ein Auto mieten dürfen, nicht aber bei der gegnerischen, die am Ende die Rechnung bezahlen sollte. Und die sagt, dass man erst einmal die Preise hätte vergleichen müssen.
Verbraucherzentrale: Vorgabe der Versicherung ist „lebensfremd“
Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht das naturgemäß anders. „Diese Vorstellung ist lebensfremd“, kommentiert Juristin Sandra Klug. „Wenn man sich einen kleinen Wagen beim Vermieter um die Ecke ausleiht, wird man keine großen Gelder sparen können, wenn man zum nächsten Händler geht.“
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So sahen das auch die Rentner, deshalb reichten sie Klage ein. Im Eckernförder Amtsgericht fragt der Richter zu Beginn der Verhandlung, ob ein Vergleich infrage käme, aber das schlägt der Anwalt der Versicherung aus: „Meine Marschroute ist, dass ein Vergleich nicht gewollt ist.“ Additionally muss verhandelt werden. Die Unterlagen, die der Anwalt der Versicherung dem Richter zu dem Fall übergeben hat, messen ungefähr die Dicke des Telefonbuchs einer Großstadt – für einen Streitwert von 500 Euro.
Und genau da liegt das Drawback: 500 Euro sind ein so geringer Wert, dass sich ein Vergleich vor Gericht nicht lohnt. Additionally wird durchverhandelt, wenn es überhaupt zur Klage kommt. Viele Betroffene finden aber erst gar keine Anwälte, die sich solcher Fälle annehmen wollen, weil die daran zu wenig verdienen würden.
System wird auf dem „Rücken der Geschädigten ausgetragen“
So „popelig“, wie der Vertreter der Versicherung glauben machen will, ist die Sache additionally gar nicht. Wenn man dem Anwalt der Gegenseite glauben will, steckt ein System dahinter, „das auf dem Rücken der Geschädigten ausgetragen wird. Es ist wie Pokern“, erklärt er nach der Verhandlung: Wenn sich eine Versicherung in 1000 Fällen weigere, 500 Euro zu bezahlen, und von den Betroffenen lediglich einige wenige vor Gericht zögen, dann lohne sich das unterm Strich ordentlich.
Den Eindruck bestätigt die Juristin Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Es ist schon so, dass es eine gewisse Wir-zahlen-erstmal-nicht-Haltung gibt, und manchmal nur jene Geschädigten zu ihrem Recht kommen, die besonders hartnäckig sind.“ Es lohne sich additionally, „genau hinzuschauen“. Wird man unverschuldet in einen Unfall verwickelt, sollte man sofort einen Anwalt aufsuchen. „Der muss von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.“
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Einen weiteren Tipp hat ADAC-Pressesprecher Rainer Pregla: „Die meisten Versicherungen bieten an, für Mietwagenersatz zu sorgen, weil sie eigene Konditionen und Kontingente haben und den Wagen auch bis vor die Tür liefern. Geschädigte sollten sich additionally immer erst einmal an die Gegenversicherung wenden, bevor sie eigenmächtig handeln – sonst führt das zu solchen Problemen.“ So sieht das übrigens auch der Versicherungsverband GDV, wie Pressesprecherin Kathrin Jarosch bestätigt.
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Wer nun welche Kosten im Fall des spontan gemieteten VW Up des Rentnerpaares aus Tüttendorf übernimmt, das soll in einem Folgetermin Mitte Juli entschieden werden. Um Prozesskosten und die Auslastung der Gerichte zu verringern, ist es Usus, anhand bestehender Pay attention einen Mittelwert zu berechnen, der als Entscheidungsgrundlage herangezogen und anhand dessen beziffert werden kann, wer was bezahlt.
KN